Jugendschutz

Säuglinge und Kleinkinder unter 6 Jahren dürfen auf unser Gelände. Da ein Musikfestival eine massive Lautstärkebelastung für Kinder darstellt, bitten wir um die Mitnahme von kindgerechtem Gehörschutz. Vor Ort wird es keine Möglichkeit geben, diesen zu erwerben.

Minderjährige Besucher sollten Folgendes beachten:

Der Aufenthalt auf dem Festivalgelände ist:

  • 0 bis 13-Jährigen ausschließlich in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person und einer Erziehungsbeauftragung bis 22:00 Uhr,
  • 14 bis 15-Jährigen ausschließlich in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person und einer Erziehungsbeauftragung bis 24:00 Uhr,
  • 16 bis 17-Jährigen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person und einer Erziehungsbeauftragung bis 24:00 Uhr,

Solltest du unter 16 Jahre alt sein, benötigst du, damit du ein Festivalbändchen bekommen kannst, eine Erziehungsbeauftragung – einen sogenannten Muttizettel. Diesen musst du in zweifacher Ausführung mitbringen. Ein Exemplar bleibt bei Betreten des Festivalgeländes am Einlass und die andere Kopie musst du jederzeit bei dir haben.
Bei Betreten des Festivalgeländes, sowie auf Verlangen des Sicherheitspersonals, muss sich die erziehungsbeauftragte bzw. personensorgeberechtige Person ausweisen können.
https://muttizettel.net/muttizettel.pdf

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